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Geburtsurkunde mit beglaubigter Übersetzung und blauem Stempel der vereidigten Übersetzerin

Geburtsurkunde

beglaubigt übersetzen lassen

Für Standesamt, Einbürgerung und Familiennachzug.

Vereidigt und anerkannt

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Hinweise

Für den Übersetzer – etwa die Schreibweise von Namen.

Leistung und Preis

49,90 €
Geburtsurkunde
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Alle Übersetzungen werden beglaubigt. Kundendaten und Zahlung im Checkout.

Geburtsurkunde übersetzen lassen: das sollten Sie wissen

Ämter in Deutschland verlangen die Geburtsurkunde meist auf Deutsch. Am häufigsten beim Standesamt vor einer Hochzeit, bei der Einbürgerung, beim Familiennachzug und wenn Sie Elterngeld oder Kindergeld beantragen. Die Übersetzung muss beglaubigt sein. Das heißt: Ein Übersetzer, der bei einem deutschen Gericht vereidigt ist, bestätigt mit Stempel und Unterschrift, dass die Übersetzung richtig ist.

Für die Übersetzung reicht ein Foto. Fotografieren Sie die Urkunde bei Tageslicht, so dass alle Ränder und Stempel zu sehen sind. Ein Scan oder ein PDF geht genauso. Wir übersetzen alles, was auf dem Papier steht, auch Stempel, Siegel und handschriftliche Vermerke.

Haben Sie eine internationale Geburtsurkunde, also den mehrsprachigen Auszug? Dann verlangen viele Ämter in der EU gar keine Übersetzung. Fragen Sie kurz bei der Stelle nach, bevor Sie bestellen. Wenn Sie unsicher sind, schicken Sie uns ein Foto. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob sich die Übersetzung lohnt.

Kommt Ihre Urkunde aus dem Ausland, will das Amt manchmal zusätzlich eine Apostille oder eine Legalisation. Die gehört auf das Original und kommt von der Behörde, die die Urkunde ausgestellt hat. Wir beglaubigen die Übersetzung, nicht die Urkunde selbst.

Sie bekommen die Übersetzung als PDF, meist in 2 bis 4 Werktagen. Das beglaubigte Original mit Stempel und Unterschrift schicken wir auf Wunsch per Post hinterher. Viele Ämter nehmen für die Anmeldung erst einmal das PDF und wollen das Papier beim Termin sehen.

Fragen und Antworten

Typische Anlässe
  • Eheschließung und Anmeldung beim Standesamt
  • Einbürgerung und Staatsangehörigkeit
  • Auswanderung und Aufenthaltstitel
  • Namensänderung
  • Erbschaft und Nachlass
  • Elterngeld und Kindergeld
  • Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht
  • Immobilienkauf im Ausland
Brauche ich bei einer internationalen Geburtsurkunde eine Übersetzung?

Oft nicht. Der mehrsprachige Auszug wird von vielen Ämtern in der EU ohne Übersetzung angenommen. Fragen Sie kurz bei der Stelle nach, bevor Sie bestellen. Im Zweifel schicken Sie uns ein Foto, wir sagen Ihnen, ob sich die Übersetzung lohnt.

Warum muss die Übersetzung beglaubigt sein?

Behörden und Gerichte erkennen eine Übersetzung nur an, wenn sie von einem gerichtlich beeidigten Übersetzer stammt und dessen Beglaubigungsvermerk trägt. Damit ist die Richtigkeit amtlich bestätigt.

Was kostet die Übersetzung?

Der Preis beginnt bei 49,90 €. Wie hoch er genau ist, hängt von der Sprachrichtung ab, vom Tempo (Normal, Express oder SuperSaver) und vom Versand. Ihren Preis sehen Sie oben im Rechner.

Welche Sprachen sind möglich?

Wir übersetzen in und aus 80 Sprachen, zum Beispiel Englisch, Türkisch, Arabisch, Russisch, Französisch, Spanisch, Italienisch und Polnisch. Fehlt Ihre Sprache? Fragen Sie uns einfach.

Wie schnell erhalte ich die Übersetzung?

Als PDF meist in 2 bis 4 Werktagen. Mit Express liefern wir über Nacht. Das beglaubigte Original per Post kommt je nach Versandart 1 bis 3 Werktage später.

Wer beglaubigt die Übersetzung?

Nur in Deutschland gerichtlich vereidigte Übersetzer. Ihre Beglaubigung wird bundesweit und in der EU anerkannt.

Reicht ein Foto vom Handy?

Ja. Fotografieren Sie das Dokument bei Tageslicht, so dass alle Ränder und Stempel zu sehen sind. Ein Scan oder ein PDF geht genauso.

Sind meine Daten sicher?

Ja. Wir verarbeiten Ihre Dokumente vertraulich und nach der DSGVO und löschen sie nach Abschluss des Auftrags fristgerecht.

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Von allen deutschen Behörden anerkannt, Lieferung in 2 bis 4 Werktagen

Das übersetzen wir auch

Über 40 Sprachen

Von Albanisch bis Ukrainisch. Jede Kombination von gerichtlich vereidigten Übersetzern.

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