Zum Inhalt springen

Häufige Fragen, klar beantwortet

Die wichtigsten Antworten rund um beglaubigte Übersetzungen, Ablauf, Lieferzeit und Anerkennung. Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns.

Warum muss die Übersetzung beglaubigt sein?

Behörden und Gerichte erkennen eine Übersetzung nur an, wenn sie von einem gerichtlich beeidigten Übersetzer stammt und dessen Beglaubigungsvermerk trägt. Damit ist die Richtigkeit amtlich bestätigt.

Was kostet die Übersetzung?

Der Preis beginnt bei 39,00 €. Wie hoch er genau ist, hängt von der Sprachrichtung ab, vom Tempo (Normal, Express oder SuperSaver) und vom Versand. Ihren Preis sehen Sie oben im Rechner.

Welche Sprachen sind möglich?

Wir übersetzen in und aus 80 Sprachen, zum Beispiel Englisch, Türkisch, Arabisch, Russisch, Französisch, Spanisch, Italienisch und Polnisch. Fehlt Ihre Sprache? Fragen Sie uns einfach.

Wie schnell erhalte ich die Übersetzung?

Als PDF meist in 2 bis 4 Werktagen. Mit Express liefern wir über Nacht. Das beglaubigte Original per Post kommt je nach Versandart 1 bis 3 Werktage später.

Wer beglaubigt die Übersetzung?

Nur in Deutschland gerichtlich vereidigte Übersetzer. Ihre Beglaubigung wird bundesweit und in der EU anerkannt.

Reicht ein Foto vom Handy?

Ja. Fotografieren Sie das Dokument bei Tageslicht, so dass alle Ränder und Stempel zu sehen sind. Ein Scan oder ein PDF geht genauso.

Sind meine Daten sicher?

Ja. Wir verarbeiten Ihre Dokumente vertraulich und nach der DSGVO und löschen sie nach Abschluss des Auftrags fristgerecht.

Bleiben die Formulierungen erhalten?

Ja. Wir übersetzen wortgetreu, auch die Beurteilungen. Bewertende Formulierungen bleiben so, wie Ihr Arbeitgeber sie geschrieben hat.

Brauche ich bei einer internationalen Geburtsurkunde eine Übersetzung?

Oft nicht. Der mehrsprachige Auszug wird von vielen Ämtern in der EU ohne Übersetzung angenommen. Fragen Sie kurz bei der Stelle nach, bevor Sie bestellen. Im Zweifel schicken Sie uns ein Foto, wir sagen Ihnen, ob sich die Übersetzung lohnt.

Brauche ich für das Führungszeugnis eine Apostille?

Für das Ausland wird oft eine Apostille auf dem Original verlangt. Die bekommen Sie beim Bundesamt für Justiz. Die Übersetzung selbst beglaubigen wir. Fragen Sie im Zweifel bei der Zielbehörde nach.

Brauche ich zusätzlich eine Apostille?

Je nach Zielland wird eine Apostille oder eine Legalisation der Originalurkunde verlangt. Die Übersetzung beglaubigen wir. Die Apostille bekommen Sie bei der Behörde, die die Urkunde ausgestellt hat. Fragen Sie im Zweifel bei der Zielbehörde nach.

Ersetzt die Übersetzung den internationalen Führerschein?

Nein. Der internationale Führerschein ist ein eigenes Dokument und kommt von der Fahrerlaubnisbehörde. Für Ämter in Deutschland, etwa bei der Umschreibung, wird dagegen meist die beglaubigte Übersetzung verlangt.

Muss das Urteil rechtskräftig sein?

Für Behörden ist meist der Rechtskraftvermerk wichtig. Laden Sie das Urteil mit allen Seiten und mit diesem Vermerk hoch, dann übersetzen wir ihn mit.

Rechnen Sie die Noten um?

Nein. Wir übersetzen wortgetreu und rechnen Noten nicht um. Das macht die Stelle, die Ihren Abschluss anerkennt, zum Beispiel die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.

Reicht die Übersetzung der Urkunde?

Viele Stellen verlangen zusätzlich das Zeugnis oder die Notenübersicht. Fragen Sie bei der Stelle nach, die Ihren Abschluss prüft, und legen Sie jedes Dokument einzeln in den Warenkorb.

Reicht ein Foto vom Führerschein?

Ja, wenn Vorderseite und Rückseite gut lesbar sind. Fotografieren Sie beide Seiten und laden Sie beide Bilder hoch.

Wie aktuell muss das Führungszeugnis sein?

Viele Stellen verlangen ein Führungszeugnis, das nicht älter als 3 bis 6 Monate ist. Das Ausstellungsdatum steht auf dem Dokument. Wir übersetzen es originalgetreu, die Aktualität prüft die Stelle, die es anfordert.

Übersetzen Sie auch die Notenübersicht?

Ja. Zeugnis, Urkunde und Notenübersicht sind eigene Dokumente. Legen Sie jedes einzeln in den Warenkorb, dann erhalten Sie für jedes eine beglaubigte Übersetzung.

Übersetzen Sie das ganze Urteil?

Ja, standardmäßig das komplette Dokument. Wenn die Behörde nur einzelne Teile braucht, schreiben Sie das bei der Bestellung in das Feld für besondere Anweisungen.

Frage nicht dabei?

Schreiben Sie uns. Ein echter Mensch aus unserem Team antwortet, meist am selben Tag.

Zum Kontakt